Rechtsanwalt und Notar
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Die Sozietät besteht aus den Herren Andreas Hebbeker und Christoph Brüggemann. In den Kanzleiräumen in Lennestadt-Altenhundem, In den Höfen 4, sind aktuell acht Voll- bzw. Teilzeitangestellte und zwei Auszubildende beschäftigt. Ansprechpartner für alle bürointernen Vorgänge sowie für den Datenschutz zuständig ist der Bürovorsteher, Herr Jürgen Heite, der bereits seit dem Jahre 1996 in der Kanzlei beschäftigt ist.
Legionellen-Befall = Mietmangel?
Der Legionellenbefall einer zentralen Warmwasserversorgung in einem Gebäude kann eine Gesundheitsgefahr darstellen. Die Gefahr steigt mit der Konzentration der Legionellen. Liegt diese über 10.000 kbE/100 ml, so wird ohne Weiteres von einer Gesundheitsgefahr ausgegangen. In diesem Fall ist dann auch wegen der dadurch entstehenden Einschränkungen die Miete gemindert. Die Konzentrationsgrenze von 10.000 kbE/100 ml ist nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 16.02.2023 (Az. 143 C 2593/22) aber auch als untere Grenze für die Gesundheitsgefahr und somit für die Minderung der Miete anzusehen. Dies begründet das Amtsgericht mit einem Verweis auf die im sog. Arbeitsblatt W 551 des DVGW (Deutscher Verein des Gas.- und Wasserfachs) ausgewiesenen Grenzwerte. Dabei komme es, so das Amtsgericht, auf einen sog. Durchschnittsnutzer und nicht auf besondere Empfindlichkeiten des einzelnen Mieters an. Potentielle, aber nicht belegte Gesundheitsgefahren bei einer geringeren Legionellen-Konzentration als 10.000 kbE/100 ml – in dem Urteil ging es um eine Konzentration von 100 kbE/100 ml – würden, so das AG Dresden, für die Annahme eines Mangels nicht ausreichen.
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